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Energieausweise
Der Energieausweis wird Pflicht. Die SWD unterstützen Sie bei der Erstellung von Energieausweisen.
Der Energieausweis ist für den Gebäudeeigentümer bestimmt. Auf Verlangen ist die Einsicht in den Energieausweis den Käufern und Mietern gestattet. Auch die zuständigen Behörden können verlangen, dass ihnen der Ausweis vorgelegt wird. Hierfür gibt es einen Zeitplan in Abhängigkeit von Baujahr und Gebäudetyp (Nichtwohngebäude z.B. erst ab 01.07.09). Es gibt zwei Versionen des Energieausweises: Eine so genannte "verbrauchsbasierte" (SWD GebäudepassMini) und eine "bedarfsorientierte" (SWD GebäudepassMaxi) Fassung.
Welcher Pass ist der Richtige?
Bedarfsausweise sind ab dem 01.10.08 Pflicht (für nicht modernisierte Wohngebäude der Baujahre bis ca. 1978 mit bis zu 4 Wohneinheiten).
Wahlfreiheit gilt für folgende Fälle:
-
Alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder sofern das Niveau der 1.Wärmeschutzverordnung vom 1.11.1977 (bei Modernisierung ist ein entsprechender Nachweis erforderlich) erfüllt ist,
-
alle Wohngebäude in einer Übergangszeit bis 1.10.08,
-
grundsätzlich alle Nichtwohngebäude.
SWD GebäudepassMini Privat
Verbrauchsausweis
Wir errechnen für Sie den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Hauses anhand der letzten 3 Jahre. Zusätzlich erhalten Sie von uns allgemeine Informationen zur Energie- und Kostensenkung.
SWD GebäudepassMaxi Privat
Bedarfsausweis
Dieses Maxi-Paket beinhaltet eine detaillierte Analyse Ihres Gebäudes. Nach Aufnahme der Bauteile und Flächen des Gebäudes erfolgt die ausführliche Energiebedarfsberechnung.
In die Beurteilung Ihres Hauses lassen wir individuelle Modernisierungsvorschläge zur Energie- und Kostenreduzierung sowie ein günstiges Finanzierungskonzept einfließen.
Profitieren Sie von Ihrem individuellen Energieausweis, und vereinbaren Sie am besten gleich ein Beratungsgespräch. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
Sie können sich die Anträge auch herunterladen und bequem am Computer ausfüllen. Hier gelangen Sie zu den Anträgen.
Ihr ServiceCenter der SWD
Fischstr. 32-34
27749 Delmenhorst
Telefon-Hotline: 04221 1276-2330